Alles zum EU-Mobilitätspaket 1 - Wie Sie gesetzeskonform handeln und Verstöße vermeiden
Das EU-Mobilitätspaket 1
Bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr – das sind die Ziele des Mobilitätspakets I, dessen Vorschriften seit dem August 2020 umgesetzt werden.
Fairness und Sicherheit
Wir erklären Ihnen, was hinter dem Mobilitätspaket I steckt und was das für Sie bedeutet. Wir zeigen, worauf Sie künftig achten müssen und wie Sie mit dem DTCO 4.0 und seinem Nachfolger, dem DTCO 4.1 auch weiterhin gesetzeskonform handeln.
Seit dem 02.02.2022 besteht die Eingabepflicht des Landessymbols nach einem Grenzübertritt. Fahrerinnen und Fahrer müssen die Eingabe am Tachographen bereits an der ersten verfügbaren Haltemöglichkeit vornehmen (EU 165/2014). Wie das ohne Zeitverlust geht, erfahren Sie in unserem Video.
Seit dem 21.02.2022 sind Unternehmen dazu verpflichlichtet, Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, spätestens acht Wochen nach dem Verlassen Deutschlands zu einer Betriebsstätte in Deutschland zurückführen zu lassen. (EG 1072/2009) Das gilt auch für im Ausland angemietete Fahrzeuge, die von der Niederlassung des Unternehmens in Deutschland eingesetzt werden.
Auch sind seit dem 21.02.2022 Kabotagefahrten nach Beendigung der zugelassenen Kabotagebeförderungen in einem EU-Mitgliedsstaat für vier Tage untersagt. Die Frist beginnt mit dem Folgetag der letzten Kabotagefahrt. (EG 1071/2009)
Zwar benötigen im grenzüberschreitenden Güterverkehr operierende Unternehmen erst ab dem 21.05.2022 eine Gemeinschaftslizenz für Fahrzeuge, die mehr als 2,5 Tonnen wiegen. Entsprechende Anträge können Sie aber bereits seit dem 21.02.2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden stellen. (EU 1072/2009) Für rein nationale Beförderungen ist eine Berechtigung weiterhin erst ab einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen erforderlich.
Alle Informationen zu den neuen Kabotage-Regelungen, den damit verbundenen Erleichterungen für das Fahrpersonal und den Berufszugangsvoraussetzungen erhalten Sie im
Alle Fahrzeuge > 3,5 t*, die noch einen analogen oder einen digitalen Tachographen der 1. Generation (z. B. DTCO 1.x – 3.x) verwenden und grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Tachographen Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet sein.
* Fahrzeuge gemäß der Definitionen, auf welche die neuen Verordnungen Anwendung finden.
Alle Fahrzeuge > 3,5 t*, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen bis zum 19.08.2025 mit einem intelligenten Tachographen Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet sein. Das bedeutet, auch die genannten Fahrzeuge, welche mit einem intelligenten Tachographen der 1. Version (z. B. DTCO 4.0) ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden.
* Fahrzeuge gemäß der Definitionen, auf welche die neuen Verordnungen Anwendung finden.
Alle Fahrzeuge > 2,5 t* im grenzüberschreitenden Güterverkehr müssen mit dem erweiterten intelligenten Fahrtenschreiber (DTCO 4.1) ausgerüstet sein.
* Fahrzeuge gemäß der Definitionen, auf welche die neuen Verordnungen Anwendung finden.
** Diese Fristen hängen vom jeweiligen Inkrafttreten der EU-Verordnungen bzw. der Dauer des Gesetzgebungsprozesses ab.
Die digitalen Tachographen von VDO
Auch in Zukunft Ihre zuverlässigen Begleiter
Bei der Durchsetzung und Kontrolle der neuen Normen spielt der DTCO 4.0 bereits eine zentrale Rolle. Er stellt nicht nur die lückenlose und ordnungsgemäße Dokumentation der aufgezeichneten Fahrer- und Fahrzeugdaten sicher. Er erfüllt auch die seit 2019 geltenden neuen Sicherheits- und Kontrollanforderungen und sorgt so dafür, dass Flotten die arbeits-, sozial- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Um den künftigen Vorschriften aus dem Mobilitätspaket 1 zu entsprechen, muss der DTCO 4.0 um einige Funktionen erweitert werden wie beispielsweise eine noch genauere Positionsbestimmung. Mit dem DTCO 4.1 werden alle Anforderungen der EU erfüllt werden.
Der DTCO 4.1
Die neue Generation des intelligenten Tachographen
Der neue DTCO 4.1 ist in der Lage sein, Grenzübergänge eines Fahrzeuges zu erkennen und zu speichern. Das Gerät protokolliert zudem die Position und Zeit beim Be- und Entladevorgang und kann die Angaben zusammen mit den Fahrer- und Fahrzeugdaten mindestens so lange aufzeichnen, wie es die neue Regelung verlangt. Die neue Version soll zuverlässige Daten für noch effizientere Verkehrs- und Handelskontrollen noch sicherer liefern können.
Anders als sein Vorgänger wird der DTCO 4.1 dazu als eine der ersten industriellen Anwendungen überhaupt das europäische Galileo-Signal (OS-NMA) nutzen. OS-NMA steht für Open Service Navigation Message Authentication. Es handelt sich um eine Technik, die Navigationsnachrichten einen kryptographischen Schutz hinzufügt, um optimal gegen Cyber-Angriffe gewappnet zu sein.
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VDO Fleet unterstützt Sie beim Mobilitätspaket
Auch die VDO Datenmanagement-Software unterstützt Flottenunternehmen und Flottenmanagementanbieter kompetent bei der Einführung des europäischen Mobilitätspaketes – und gibt Sicherheit bei der Anwendung aktueller und zukünftiger Regelungen. Deshalb konzentriert sich Continental mit seiner Marke VDO auf die passenden Lösungen von morgen und entwickelt bereits weitere Services, die Ihnen als Flottenmanager das Überwachen und die Einhaltung der neuen Regeln innerhalb des Mobilitätspaketes vereinfachen. Mehr dazu Ende des Jahres!
Erweiterte Tachographenpflicht
Künftig auch ab 2,5 Tonnen
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt und die im internationalen gewerblichen Verkehr eingesetzt werden.
Handwerker mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die ihre Ausrüstung befördern bzw. ihre Produkte in einem Umkreis von 100 km vom Standort ihres Unternehmens ausliefern, bleiben davon ausgenommen. Auch ausgenommen sind Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die für eine nicht gewerbliche Güterbeförderung eingesetzt werden. Das Fahren darf hier nicht die Haupttätigkeit der Person sein, die das Fahrzeug führt.