Seit dem 21.02.2022 sind Unternehmen dazu verpflichlichtet, Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, spätestens acht Wochen nach dem Verlassen Deutschlands zu einer Betriebsstätte in Deutschland zurückführen zu lassen. (EG 1072/2009) Das gilt auch für im Ausland angemietete Fahrzeuge, die von der Niederlassung des Unternehmens in Deutschland eingesetzt werden.